Mit dieser Förderlinie unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Die Anträge erfolgen schriftlich und mit einer digitalen Abbildung des Restaurierungswunsches an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder.
Im Vorfeld jeder Antragstellung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch stattfinden.
Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie sich in den Förderrichtlinien.
Bitte beachten Sie die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember.