Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste fördert Maßnahmen der Provenienzrecherche und Povenienzforschung. Antragsberechtigt sind alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen; förderfähig sind sowohl Sach- als auch Personalkosten. Für kurzfristige einzelfallbezogene Recherchen können bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Systematische Erschließung von Sammlungsbeständen wird bis zu zwei Jahre gefördert. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Weitere Informationen unter:
https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfoerderung-Bereich-NS-Raubgut/oeffentliche-Institutionen/Index.html