Die beiden Programme, die einander ergänzen, dienen der Abfederung der Mehrbedarfe – verursacht durch die steigenden Energiepreise trotz der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom.
Der Kulturfonds Energie des Bundes gewährt Hilfen für öffentliche und private Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende, die ihre Veranstaltungen in Orten durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind.
Das Land Niedersachsen stockt bei der Förderung der Kultureinrichtungen des Kulturfonds Energie des Bundes die prozentuale Förderung auf, nämlich bei öffentlich getragenen Kultureinrichtungen von 50 % auf 100 % und bei privaten Kultureinrichtungen von 80 % auf 100 %, so dass jeweils die volle Höhe der förderfähigen Mehrkosten übernommen wird. Alle weiteren Rahmenbedingungen des Kulturfonds Energie werden unverändert auf das Komplementärfinanzierungsprogramm angewendet. Dafür stellt Niedersachsen 4,0 Mio. Euro bereit.
Der niedersächsische Energiezuschuss für Kultureinrichtungen ist ausschließlich für Kultureinrichtungen zugänglich. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung, welche den Mehrbedarf für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst.
Anträge können Sie hier stellen: https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Niedersachsens-Energiezuschuss-f%C3%BCr-Kultureinrichtungen/