Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden.
Für die Umsetzung wird es erforderlich sein, sich wiederum auf einer Registrierungsplattform zu registrieren. Die Registrierungsplattform wird voraussichtlich ab Mitte Februar zur Verfügung stehen. Sie hält auch Fragen und Antworten zur Berechnungsgrundlage und Antragstellung bereit. Der Mehrbedarf kann rückwirkend bei den Ländern beantragt werden, die für die Abwicklung zuständig sein werden.
Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent. Für Kulturveranstaltende sind Pauschalen geplant. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.
Gefördert wird der Mehrbedarf einer Kultureinrichtung an Energiekosten. Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt. Bei Industriekunden von Gas und Strom beträgt der förderfähige Verbrauch 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Damit wird das Einsparziel von 20 bzw. 30 Prozent an Energiekosten mit berücksichtigt.