Kunstschaffende können sich seit dem 15. April für den renomierten SPRENGEL PREIS 2025 bewerben. Alle zwei Jahre vergibt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit der Niedersächsischen Sparkassenstiftung die Auszeichnung in Kooperation mit dem Sprengel Museum Hannover und setzt damit Impulse für den europäischen Kunst- und Kulturaustausch. Um die bildende Kunst als Medium der europäischen Verständigung zu stärken, ist der Kunstpreis mit dem sechsmonatigen Reisestipendium „Niedersachsen in Europa" verbunden.
Der von dem Kunstsammler Bernhard Sprengel 1980 erstmals ausgelobte Preis wird seit 1991 von der Niedersächsischen Sparkassenstiftung vergeben - seit 2021 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Kulturministerium. Er zeichnet Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Niedersachsen aus, die mit ihrem Schaffen einen wichtigen Beitrag zur zeitgenössischen Kunst leisten. Zu den bisherigen Preisträgerinnen und Preisträgern zählen u. a. Andreas Slominski, Bjørn Melhus, Antje Schiffers, Friedrich Kunath, Benjamin Badock und Toulu Hassani. 2023 wurde Christian Retschlag mit dem SPRENGEL PREIS ausgezeichnet.
Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und das Land Niedersachsen gewähren einer niedersächsischen bildenden Nachwuchskünstlerin oder einem Nachwuchskünstler in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 ein bis zu sechsmonatiges Reisestipendium. Die Künstlerinnen und Künstler können sich mit einem künstlerischen Projekt und detaillierten Angaben zu einer von ihnen geplanten Reise in ein europäisches Land für den Preis bewerben.
Der SPRENGEL PREIS ist mit 25.000 Euro dotiert. Davon stehen 12.500 Euro für Reisekosten, Unterkunft und Lebenshaltungskosten im Rahmen des Auslandsaufenthaltes zur Verfügung. Das Preisgeld beträgt 12.500 Euro.
Im Anschluss an den Auslandsaufenthalt findet Ende 2025 die Verleihung des SPRENGEL PREISES sowie eine Einzelausstellung im Sprengel Museum Hannover statt. Zur Eröffnung der Ausstellung erscheint ein Katalog, der das Werk der Preisträgerin bzw. des Preisträgers sowie den Aufenthalt im europäischen Ausland dokumentiert. Ausstellung und Katalog sowie ein Künstlerhonorar sind Teil des Stipendiums und werden ebenfalls aus Mitteln der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Landes Niedersachsen finanziert.
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, deren erster Wohnsitz sich in Niedersachsen befindet, die ihre akademische Ausbildung in Niedersachsen absolviert oder ihren Produktionsstandort (Atelier) in Niedersachsen haben. Eine Förderung während der Ausbildung kommt nicht in Betracht. Die Auswahl erfolgt auf Empfehlung einer Jury.