Zur Bewältigung der hohen Energiekosten im Kulturbereich bietet der Bund mit dem Kulturfonds Energie zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Antragsberechtigt sind u. a. öffentlich und privat getragene Kulturorte, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Die administrative Antragsabwicklung erfolgt über die zuständigen Ministerien der Länder.
Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie fanden am 15. und 16. Februar 2023 bundesweite, digitale Auftakt-Infoveranstaltungen der Länder in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat statt. Vertreter der Länder und der Bundesregierung (BKM Bund) haben über den Kulturfonds Energie informiert und im Anschluss Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Die Veranstaltung am 15.02.23 wurde aufgezeichnet und kann auf YouTube unter Kreativ Kultur Berlin - YouTube abgerufen werden.
Förderfähig sind die Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom. Kultureinrichtungen werden dennoch gebeten, ihre Anträge für Öl und Pellets einzureichen, damit der Bund die Förderung prüfen kann.
Weitere Informationen: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html